Kosten des Klinikaufenthaltes
Krankenhauskosten
Patienten der Berufsgenossenschaften brauchen sich um die Krankenhausrechnung nicht zu kümmern. Als Kassenpatient einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse fordert die Klinik dort eine Kostenübernahmeerklärung an. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn bei der stationären Aufnahme die Versichertenkarte oder die Mitgliedsnummer vorliegt.
Seit dem 1. Januar 2004 besteht die gesetzliche Vorschrift, dass jeder Versicherte - ab dem vollendeten 18. Lebensjahr - vom Beginn der Krankenhauspflege an, innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage, einen Eigenanteil von derzeit 10,00 Euro pro Tag an das Krankenhaus zu zahlen hat. Die Höchstgrenze dessen, was Sie aus eigener Tasche bezahlen müssen beträgt also 280,00 Euro pro Kalenderjahr, auch wenn mehrmals im Jahr Klinikaufenthalte notwendig werden. Bitte geben Sie bei der Patientenaufnahme an, ob Sie bereits in anderen Kliniken einen Eigenanteil bezahlt haben oder ob Sie davon gänzlich befreit sind.
Der Eigenanteil wird bei der Entlassung aus der Klinik fällig und kann an der Kasse in der Verwaltung - bar oder mit der EC-Karte - gezahlt werden.
Bezahlung der Wahlleistungen, Selbstzahler
Wahlleistungen, die über die Regelleistungen hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei der Patientenaufnahme haben Sie eine Liste der gegenwärtig gültigen Behandlungskostentarife erhalten, aus der auch die Kosten der Wahlleistungen hervorgehen. Bitte prüfen Sie umgehend, ob Ihre private Krankenkasse oder der für Sie zuständige Kostenträger die Kosten der gewünschten Wahlleistungen abdeckt. Bei Zweifeln bitten wir Sie um entsprechende Nachfrage. Für in Anspruch genommene Wahlleistungen für ärztliche Tätigkeit bzw. Unterbringung, die Sie schriftlich mit uns vereinbart haben und die nicht von Ihrem Kostenträger übernommen werden, müssen Sie selbst aufkommen.
Wenn kein Kostenträger die Krankenhausleistungen übernimmt, sind Sie Selbstzahler und haben vor der stationären Aufnahme eine Vorauszahlung der Krankenhauskosten für zehn Tage zu zahlen. Von dieser Vorauszahlungspflicht können Patienten bei besonderen Gegebenheiten ganz oder teilweise befreit werden.
Die Abrechnung der Regel- und Wahlleistungen der BG-Unfallklinik erfolgt jeweils am 10., 20. und letzten Tag eines Monats. Die Schlussrechnung wird spätestens 30 Tage nach Zugang fällig.

