Im Rahmen der Akutbehandlung kann in besonderen Fällen in Zusammenwirkung mit einer örtlich spezialisierten Fahrschule Fahrunterricht erteilt werden, bis hin zur Erteilung der Fahrtüchtigkeit bei Entlassung aus stationärer Behandlung. Gutachten für die Fahrtauglichkeit, wie sie inzwischen regelmäßig von den Landratsämtern gefordert werden, können durch den Chefarzt bzw. durch den Oberarzt der Stellung zuständigkeitshalber ausgestellt werden.Nicht immer schafft es der akut querschnittgelähmte Patient selbst oder mit Hilfe von Familie und Freundeskreis, mit seinen Problemen fertig zu werden. Der Psychologische Dienst der Abteilung bietet, insbesondere nach traumatischen Erlebnissen und bei Nichtzurechtfinden mit einer Behinderung, die erforderliche psychologische und psychotherapeutische Hilfe an.
Der Abteilung angeschlossene Berufshilfe/Sozialdienst sowie die Berufshilfe Berufsgenossenschaft beraten den Patienten und dessen Angehörige bei Problemen, die durch ihre Erkrankung und ihren Aufenthalt in der Klinik ergeben, speziell Sozialversicherungsfragen, Rentenproblemen und bei Schwierigkeiten persönlicher Art.
Neben der Akutbehandlung von Frischverletzten, besteht die Möglichkeit im Rahmen stationärer Heilverfahren, auch Folgeerscheinungen länger bestehender Querschnittlähmungen zu behandeln bzw. verlorengegangene Fähigkeiten wieder aufzutrainieren. Selbstverständlich gilt das Angebot für alle Querschnittlähmungen der unterschiedlichsten Ursachen, nicht nur bei Arbeitsunfällen. Voraussetzung ist, dass eine Rehabilitation oder ein Auftrainieren möglich ist.

