Sektionsleitung
OA Dr. med. Bernd Hofbauer
Im Rahmen dieser Form des Heilverfahrens haben die Berufsgenossenschaften die Möglichkeit verletzte Versicherte in der Klinik vorzustellen, die über eine besondere Erfahrung in der Unfallchirurgie verfügt, damit dort der bisherige Heilverlauf überprüft, die aktuell bestehenden Folgen festgestellt und ggf. weitere Behandlungsempfehlungen oder auch Vorschläge zu weitergehenden Maßnahmen (auf beruflichem oder auch sozialem Sektor) gemacht werden.
Nachdem von dem zuständigen Unfallversicherungsträger ein Auftrag zur Heilverfahrenskontrolle erteilt wurde, erfolgt eine möglichst kurzfristige Terminvergabe in unserer Spezialsprechstunde. Hier wird der Verletzte ausführlich von erfahrenen Ärzten nach bestehenden Beschwerden befragt und zielgerichtet zunächst klinisch untersucht. Bei Bedarf werden weitere konsiliarische Untersuchungen auf anderen Fachgebieten oder auch weitergehend apparativ diagnostische Maßnahmen entweder sofort veranlasst und durchgeführt und oder - bei bestimmten aufwendigen Untersuchungen - zumindest zeitnah in die Wege geleitet.
Unter umfassender Berücksichtigung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse wird eine bereits bestehende Diagnose entweder bestätigt oder in manchen Fällen auch erweitert. Dies wiederum ist die Grundlage für die Empfehlung zusätzlicher erforderlicher und sinnvoller Therapiemaßnahmen. Über das Ergebnis wird der Auftraggeber schriftlich oder bei dringenden Fällen auch telefonisch informiert, so dass von dort aus weitere Maßnahmen veranlasst werden können.
Die Einbindung der Berufshelfer in die Patientenbetreuung ist uns ein besonderes Anliegen. So bieten wir den Berufshelfern Zeitfenster in unseren Sprechstunden an, damit diese ihre Patienten engmaschig mitbetreuen können. Diese Betreuung kommt allen Beteiligen zugute und begünstigt ein effizientes und stringentes Heilverfahren.
Durch die Konzentration der Gutachten in der Sektion für Heilverfahrenssteuerung und Begutachtung wird die Gutachtenqualität gesichert und gezielt optimiert.
In Abhängigkeit vom Ergebnis der Untersuchung wird dem zuständigen Unfallversicherungsträger auf der Basis der festgestellten Unfallfolgen unter Berücksichtigung allgemein gültiger Richtwerte eine Empfehlung bzgl. einer verbleibenden, vorübergehenden oder auch dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit gegeben, woraus diese den Anspruch auf eine Unfallrente ableiten und durch einen rechtskräftigen Bescheid anerkennen kann. Außerdem werden unfallchirurgische Gutachten beispielsweise zur Klärung gelegentlich schwieriger Zusammenhangsfragen oder auch zur Feststellung von Unfallfolgen und der sich hieraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen in anderen Rechtsbereichen erstellt. Für diesen Bereich der Begutachtung sind neben einer subtilen Untersuchungstechnik eine umfassende Kenntnis der bestehenden, teilweise unterschiedlichen Vorgaben und Richtlinien und schließlich eine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet Voraussetzung.
Interdisziplinäre Schmerzambulanz
Die interdisziplinäre Schmerzambulanz befasst sich mit chronischen Schmerzpatienten und deren sekundären Krankheitsfolgen. Ein Team aus psychologisch ausgebildeten Traumatherapeuten und speziell ausgebildeten Fachärzten zur Schmerztherapie betreuen die Patienten auf Anforderung der jeweiligen Berufsgenossenschaften.
Psychotraumatologische Ambulanz
Bei Patienten mit latenten oder manifesten psychischen Störungen nach Unfällen bietet die Psychotraumatologische Ambulanz ein breites Spektrum an Verfahren zur Diagnostik und trägt so zu einer Klärung und Differenzierung der psychischen Beschwerden bei. Zur den Leistungen gehören Krisenprävention, Psychotherapie und psycho-therapeutische Intervention bei reaktiven Störungen.

